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Internationales Scheidungsrecht

| 26. Januar 2024 20:20 |
Preis: 30,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von

Hallo, ich habe in Las Vegas geheiratet und mich in Thailand scheiden lassen. Meine Ex Frau hat den Deutschen und Thailändischen Pass. Ich habe den Deutschen Pass. Für die Heirat haben wir die Deutschen Pässe genommen. In den amerikanischen Dokumenten haben wir angegeben dass unser Vermögen 50/50 ist.

Wir haben zusammen eine sehr erfolgreiche Immobilien Firma in Thailand betrieben. Meine Ex Frau hat mich betrogen und fast alle Vermögenswerte an sich gerissen. Ich würde gerne wissen ob ich eine Chance habe einen Teil des Vermögens einzuklagen bzw. auf Unterhalt zu klagen. Ist die thailändische Scheidung überhaupt rechtskräftig? Muss ich die Scheidung auch in den USA melden?
Welche Schritte wären zu empfehlen? Ich beabsichtige in 2 Monaten wieder zurück nach Deutschland zu ziehen und meine Hoffnung ist, dass ich nach dem Deutschen Recht besser dastehe. In Thailand haben mir alle abgeraten zu klagen, weil alle Fahrzeug, Grundstücke, Häuser usw auf den Namen meiner Exfrau angeschafft wurden. Sie hat in den 6 Jahren ein großes Chaos angerichtet bei dem ich den Überblick verloren habe, auch weil alle Dokumente auf thailändisch waren und sie mich jahrelang angelogen hat. Sie hat auch all die Jahre keine Steuern bezahlt obwohl sie mir gegenteiliges versichert hat. Nun hat sie Probleme mit den thailändischen Steuerbehörden und muss einiges offenlegen, weshalb ich hoffe dass sie nicht alles verschleiern kann wohin das ganze Geld geflossen ist. Das Steueramt in Thailand verlangt umgerechnet ungefähr 800.000 Euro. Ich habe der Scheidung zugestimmt weil ich für sie als Ehepartner nicht die Haftung übernehmen wollte. Sie hatte früher auch schon Probleme beim Deutschen Finanzamt. In den Dokumenten ist sie der alleinige Direktor und ich habe nur 5% Anteile an der Firma obwohl sie mir versichert hat, dass ich 49% hätte.
Die wichtigste Frage ist eigentlich: Lohnt es sich für mich in Deutschland für mein Recht zu kämpfen, habe ich eine Chance?

Grüße,
Robert Machulik

27. Januar 2024 | 22:34

Antwort

von


(369)
Am Karlsplatz 3
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Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich ist es so, dass eine im Ausland vollzogene Scheidung in Deutschland anerkannt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass beide Ehepartner an dem ausländischen Scheidungsverfahren beteiligt waren und die Scheidung rechtskräftig ist.

In Bezug auf die Vermögensaufteilung ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland grundsätzlich der Zugewinnausgleich gilt, wenn die Ehepartner keinen anderen Güterstand vereinbart haben. Das bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig aufgeteilt wird.

Allerdings könnte es in Ihrem Fall schwierig sein, dies durchzusetzen, da die Vermögenswerte offenbar in Thailand liegen und auf den Namen Ihrer Ex-Frau laufen.

In Bezug auf die Frage, ob Sie die Scheidung auch in den USA melden müssen, kann ich Ihnen leider keine genaue Auskunft geben, da dies vom amerikanischen Recht abhängt.

Ob es sich für Sie lohnt, in Deutschland für Ihr Recht zu kämpfen, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von den Kosten, die ein solches Verfahren verursachen würde, und von der Wahrscheinlichkeit, dass Sie Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2024 | 06:45

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