Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass eine im Ausland vollzogene Scheidung in Deutschland anerkannt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass beide Ehepartner an dem ausländischen Scheidungsverfahren beteiligt waren und die Scheidung rechtskräftig ist.
In Bezug auf die Vermögensaufteilung ist es wichtig zu wissen, dass in Deutschland grundsätzlich der Zugewinnausgleich gilt, wenn die Ehepartner keinen anderen Güterstand vereinbart haben. Das bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig aufgeteilt wird.
Allerdings könnte es in Ihrem Fall schwierig sein, dies durchzusetzen, da die Vermögenswerte offenbar in Thailand liegen und auf den Namen Ihrer Ex-Frau laufen.
In Bezug auf die Frage, ob Sie die Scheidung auch in den USA melden müssen, kann ich Ihnen leider keine genaue Auskunft geben, da dies vom amerikanischen Recht abhängt.
Ob es sich für Sie lohnt, in Deutschland für Ihr Recht zu kämpfen, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von den Kosten, die ein solches Verfahren verursachen würde, und von der Wahrscheinlichkeit, dass Sie Erfolg haben.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin
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