Prüfung eines Mietabschlussvertrages auf nicht zulässige Klauseln
vom 28.4.2021
für 61 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Im folgenden der Mietvertrag: Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen. Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umzulegen und eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlungen zu verlangen. §3 Zahlung der Miete und Nebenkosten Miete und Nebenkosten sind ab Beginn der Mietzeit monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats für den Vermieter kostenfrei auf das Konto des Vermieters zu überweisen.