Mietrecht Einwände gegen Nebenkostenabrechnungen
vom 18.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Umlagefähig sind ausschließlich Heizkosten für die Wohnungen. 2.Mieten für diesbezügliche Heizkostenverteiler an dem Heizkörper im Treppenhaus und einen Smartreader zur Elektronischen Übermittlung von Verbrauchsdaten an das Abrechnungsunternnehmen sowie die Kosten der Verbrauchsabrechnung für den Heizkörper im Treppenhaus. ... Alle in dieser Abrechnung aufgeführten Posten "je Nutzer" dürfen nur für die 4 Wohnungen, also 4 Nutzer auf uns Mieter umgelegt werden. ... Da es sich hierbei, ebenso wie bei der überhöhten Berechnung des Betriebsstroms (mit 10 %), um sogenannte "materielle Fehler" handelt, gilt keine 12-monatige Einspruchsfrist, sondern nach §195 BGB eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.