WEV Jahresabrechnung verstößt gegen Teilungserklärung
vom 2.8.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Es solle schnellstens Schaden von der Bausubstanz abgehalten werde. ... Und natürlich, dass jeder Wohnungseigentümer ein Sondereigentümer sei. ... Da es NIE ein Problem mit einem undichten Dach gegeben hat, muss der Wohnungseigentümer für die eindeutige Wersteigerungsmaßnahme aufkommen!