Bewertung meines Stromlieferrechts / Mieterstromvertrags
vom 8.10.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung und beziehe aktuell Strom über einen Mieterstromvertrag meines Vermieters. Mein Verbrauch wird über einen Zwischenzähler am Hauptanschluss des Vermieters erfasst. Dieser Zwischenzähler ist nicht von den Netzversorger sondern ein "Einfacher Hutschienenzähler".