Klausel unwirksam im Mietvertrag?
vom 9.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Guten Tag, ich habe einen unbefristeten Mietvertrag mit folgender Klausel: „Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2023 für die Dauer auf unbefristete Zeit. ... Sollte keiner der beiden Vertragspartner zum Vertragsende den Vertrag fristgerecht kündigen, so verlängert sich der Vertrag um weitere zwei Jahre." Meine Frage ist, ob die zweite Verlängerung seitens des Vermieters unwirksam ist, da es sich hier um eine widersprüchliche Formulierung handelt, da das Wort „Vertragsende" fällt, obwohl es ein unbefristeter Vertrag ist und somit die gesetzlichen 3 Monate Kündigungsfrist nach dem März 2025 gilt?