3.3.2016
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Ich habe erfahren, dass einem der Mieter schon einmal eine Waschmaschine ausgelaufen ist, was ein erheblicher Schaden verursachte. ... Die Betreuerin schieb mir, dass dies nicht im Mietvertrag niedergeschrieben sei, dass die Mieter den Waschraum zu benutzen haben und wenn dem Mieter noch einmal die Waschmaschine auslaufen würde, hätte er ja eine Versicherung. Hier ist anzumerken, dass genau die Versicherung von diesem betreuten Mieter jetzt schon Schwierigkeiten macht, da er einen nicht unerheblichen Schaden im Treppenhaus verursacht hat, in dem er Möbel die Treppen runter in den Keller trug und alle Wände über 3 Stockwerke beschädigt hat.