Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen in Zusatzvereinbarung
vom 3.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Diese verpflichtet uns als Mieter bei Auszug zur Übernahme der vollen Kosten für Malerarbeiten durch eine Fachfirma, was mit der Verwendung spezieller Mineralfarben begründet wird. Der genaue Wortlaut der Klausel ist wie folgt: In Absprache zwischen Mieter und Vermieter sowie auf Grundlage der baulichen Gegebenheiten wurde die Wohnung renoviert und den Vorstellungen der Mieter angepasst. ... Stattdessen beauftragen die Mieter daher den Vermieter, dies zu übernehmen.