Kation- Nebenkostenvorauszahlung
vom 7.8.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Guten Tag, Ich bin am 31.01.25 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe am 30.07 die Abrechnung zur Kaution erhalten. ... Im Mietvertrag steht dazu noch folgendes Die Kaution ist nach Berichtigung aller noch offe- nen Forderungen des Vermieters aus dem Miet- verhältnis an den Mieter zurückzuzahlen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Kaution mit rückständiger Miete zu verrechnen.