Es war also dem Vermieter schon Jahre bekannt, dass die Wohnung befallen ist, somit fühle ich mich absolut getäuscht und empfinde es als fahrlässig, die Wohnung so an Unwissende zu vermieten- speziell wenn Gesundheitsgefahr v.a. für mein Kind besteht!). ... Anstatt auf irgendwelche Bitten einzugehen oder eine gemeinsame Lösung zu finden, bekam ich nun gestern eine fristlose Kündigung vom Anwalt des Vermieters zum Ende des Monats aufgrund des Mietrückstands. ... Ist die außerordentliche Kündigung seitens Vermieter überhaupt wirksam, wenn ich beweisen kann, mehrfach die Mängel aufgezeigt zu haben, sowie dass ich eventuell über den eigentlichen Zustand der Wohnung getäuscht worden bin (ich wäre niemals mit Kind in diese Wohnung gezogen, hätte ich vorher von den Schädlingen gewusst) Vielen Dank!