Die wichtigsten Eckdaten habe ich Ihnen in Stichpunkten zusammengestellt: •Objekt: Eigentumswohnung, Baujahr ca. 1960er, Mehrfamilienhaus, Grafing bei München (Landkreis Ebersberg) •Mieter: seit ca. 20 Jahren dort, beide ca. 40 Jahre alt, berufstätig, keine Kinder, keine gesundheitlichen Einschränkungen, keine Härtegründe erkennbar, Miete deutlich unter Marktniveau •Eigene Situation: •Ich (Anfang 20, Beamter) und meine Freundin (ebenfalls Beamtin, Anfang 20) möchten einziehen •Derzeit wohnen und arbeiten wir in Rosenheim •Wir planen einen Arbeitsplatzwechsel nach München und möchten dafür in die Nähe ziehen •Die Wohnung in Grafing wäre aufgrund der Lage ideal •Rechtliche Einschätzung: •Wohnung seit langem Eigentumswohnung → nach meinem Kenntnisstand keine Sperrfrist nach § 577a BGB •Eigenbedarfskündigung erst nach Grundbucheintragung möglich •Wegen Mietdauer über 8 Jahre → Kündigungsfrist voraussichtlich 9 Monate Meine Fragen an Sie: 1.Gibt es im Landkreis Ebersberg eine Kündigungsschutzverordnung oder verlängerte Fristen? ... 3.Wie stehen die Chancen für eine erfolgreiche Kündigung?