Instandhaltung (b) Jeder Sondereigentümer ist allein verpflichtet, für die Instandhaltung und Instandsetzung folgender Gebäudeteile zu sorgen, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum stehen: (cc) für einen etwa zu seinem Sondereigentum gehörenden Balkon, einschließlich der Teile des Balkons, die zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen. [...]" - Der eine Eigentümer verlangt also nun, dass die Kosten der Sanierung alleine von den beiden Eigentümern der Dachgeschosswohnungen getragen werden. Zusätzliche Hinweise: - Der Beschluss, die Sanierung anzustoßen und die Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen, ist älter als ein Monat. ... (2) Wie ist die Formulierung unserer Teilungserklärung in diesem Fall einzuschätzen, sind wir (OG-Wohnungen) wirklich finanziell dazu verpflichtet, die Kosten alleine zu tragen oder hätte die Teilungserklärung dazu detaillierter formuliert werden müssen (Stichwort Dachterrasse/Balkon)?