Verleihung von Wohnraum - Berechnung von anteiligen Verbrauchskosten erlaubt?
vom 1.10.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine Frage nun: Kann ich dem Paar (anteilige) Kosten für Gas, Wasser und Strom berechnen? ... Andere Urteile besagen, dass eine Beteiligung an diesen Kosten durchaus in Ordnung ist und dem Charakter der Leihe nicht entgegenspricht. ... Ich könnte es vermieten für rund 1500 Euro (wenn ich wollte), die Nebenkosten für Heizung, Strom etc. betragen rund 300 Euro im Monat.