Das Jobcenter lehnt meinen Antrag ab mit der Begründung, dass meine Mutter mit ihrem Einkommen von 4.778 € netto für meinen Lebensunterhalt aufkommen könne (§ 9 Abs. 5 SGB II) und, dass das Bürgergeld primär für Kost und Logis sei und ich daher nicht hilfsbedürftig sei. ... Ich habe § 20 SGB II so verstanden, dass u.a. auch bei sozialer Teilhabe, Körperpflege und unregelmäßigen, notwendigem Kosten unterstützt werden soll. ... Mein Hauptproblem sind allerdings die Kosten für die Krankenversicherung.