Unter 25 Jahre Zusicherungsverpflichtung für Unterkunft - SGB 2, §22, Absatz 5, 1.
vom 22.9.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Nach den von Ihnen gemachten Angaben, liegt kein triftiger Grund vor der einen Auszug mit 23 Jahren rechtfertigt." ... Ist es noch ein Auszug wenn er ja schon mit 18 bei der Mutter rausgefolgen ist und nachweislich mehrer Jahre nur bei der Oma "leben" konnte? Die Mutter wohnt in einer 3 Zimmer Wohnung mit zwei minderjährigen Kindern, und selbst im Wohnzimmer da ansonsten kein Raum für sie schon da ist.