ich bin 71 jahre, rentner, lebe bei meiner mutter (92)in deren eigentumswohnung. grund für das zusammenleben: meine mutter ist pflegefall(stufe3), ich bin die pflegeperson. ich bin gerade dabei, die grundsicherung im alter zu beantragen. im zusammenhang eines informationsgespräches mit der sozialamtsmitarbeiterin weist mich diese darauf hin, daß sie in meinem fall von einer hausgemeinschaft ausgehe,was aufgrund der erheblichen rente meiner mutter meinen anspruch auf grundsicherung in frage stellen würde. und da ist mein problem: lebe ich tatsächlich in einer hausgemeinschaft mit meiner mutter? ich bewohne zwar ein kleines abgeschlossenes zimmer innerhalb der wohnung meiner mutter. eine sinnvolle pflege praktisch rund um die uhr wäre anders auch nicht möglich. ich führe darüber hinaus aber eine völlig eigenständige existenz, will sagen, ich benutze weder die anderen räume noch insbesondere nicht die küche(kühlschrank, nahrungsmittel etc.). meine mutter bekommt darüber hinaus für meinen anteil an den nebenkosten mtl 150€. ich habe meine eigene minirente, bin also finanziell völlig unabhängig von meiner mutter. die tatsache, daß ich jetzt gleichwohl grundsicherung beantrage, ist darin begründet, daß meine rücklagen mittlerweile für die aufstockung meiner rente aufgebraucht sind. deshalb nochmals die entscheidende frage: lebe ich in einer hausgemeinschaft? und wie ist es mit einer beweispflicht meinerseits gegenüber dem sozialamt bestellt (nämlich daß ich n i c h t in einem gemeinsamen haushalt mit meiner mutter wohne)?