ALG1 nach Elternzeit
vom 24.3.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich habe als Mutter Elternzeit bis zum 1. ... Ich bin mir darüber bewusst, dass ich vermutlich drei Monate Sperrfrist erhalte, wenn ich selbst kündige, aber darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, ob ich die Anwartschaft erfülle, da ich ja mehr als 12 Monate in Elternzeit gewesen sein werde.