Sozialrecht - Aufnahme der Pflege meines Bruders/meiner Schwester
vom 9.6.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
(Geistig behindert, psychisch behindert, empfängt bereits Erwerbsminderungsrente) Es wohnt noch zu Hause und ist zwischen 40 und 50 Jahre alt. ... Beide Eltern leben noch und versorgen aktuell den/die Behinderte/n. ... Sollte es passieren, dass ich später mal für meinen Bruder da sein muss/werde (ich würde das auch freiwillig tun) - bin ich dazu verpflichtet, in so einem Fall eine Pflegestelle (§ 44 SGB VIII) oder Erziehungsstelle (§ 45 SGB VIII) anzumelden?