Ich habe hier und an anderen Stellen häufig die pauschale Antwort gelesen, dass es nicht möglich sei, Elterngeld zu empfangen, wenn der Wohnsitz nicht in Deutschland sei. Auf einem Formular der Staatsbank für Baden-Würtemberg habe ich jedoch folgendes gelesen*: "Haben Sie als Antragsteller Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz, ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Elterngeld, dass ein Elternteil des Kindes in Deutschland erwerbstätig ist, sich in Elternzeit befindet oder Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Rente, Krankengeld) aus Deutschland erhält." Dies steht im Widerspruch zu der Information, dass man zur Berechtigung des Elterngelds nicht nur in Deutschland beschäftigt sein müsse, sondern seinen Wohnsitz zwingend in Deutschland haben müsse.