Nachforderung Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern
vom 17.12.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Meines Wissens nach sind Ansprüche die älter als 3 Jahre sind, verjährt, also ist 2020 doch hinfällig. ... In diesem Fall des Satzes 3 (Pflegeeltern) ist kein Elternbeitrag zu zahlen. (2) Wird die Kindertagespflege ergänzend zu einem Angebot nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) NRW oder im Rahmen der Offenen Ganztagsschule in Anspruch genommen (Randzeitenbetreuung), wird zu dem Elternbeitrag für dieses Angebot zusätzlich ein Beitrag für die Kindertagespflege erhoben. (3) Beitragszeitraum ist für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung das Kindergartenjahr (01.08 bis 31.07. des Folgejahres). ... Die Frist beginnt nach § 170 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abgabe entstanden ist. (5) Beitragspflichtige, die Empfänger von laufenden Leistungen zu Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGBII) – ALG II, dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe, oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind oder Beitragspflichtige, die Empfänger von Kinderzuschlägen gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sind oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten, werden im Rahmen der gesetzlichen Grundlage nach § 90 SGB VIII für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges dieser Leistung ohne Prüfung der tatsächlichen Höhe des Jahreseinkommens von der Beitragspflicht befreit. § 6 Mitteilungspflicht Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Belege schriftlich mitzuteilen.