Privatinsolvenz und Verlustvortrag Selbständigkeit
vom 31.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Wie würde sich dies auf die Geschäftstätigkeit auswirken, auch hinsichtlich des Nettolohns und pfändbaren Betrages ? Nettolohn und pfändbarer Betrag wären ohnehin schwer monatlich zu bemessen, da der Geschäftsbetrieb Einnahmen und Ausgaben umfasst, die nicht immer gleichzeitig, sondern stark verzögert erfolgen. Was geschieht, wenn aufgrund des Verlustvortrages Gewinn entsteht (z.B. 5500 Euro monatlich), ein Teil dieses Betrages nicht sofort durch Konsum ausgegeben wird, sondern "angespart" wird ?