Baugenehmigung abgelehnt (bei Schwarzbau auf dem Grundstück)
vom 17.1.2025
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ganz konkret wäre es hilfreich zu wissen, ob ich von der Architektin Geld zurück verlangen kann, da soweit ich gelesen habe, ein Architekt eine genehmigungsfähige Planung schuldet und wenn ja, welche Posten konkret. ... Die Architektin deutete an, dass es sein könnte, dass das Bauamt eine Nachbesserung hätte fordern müssen und nicht zur direkten Ablehnung berechtigt gewesen wäre. ... Da ich bereits vor der Ablehnung mit der Architektin unzufrieden war, nachdem sich dort mein Ansprechpartner geändert hat und zeitgleich die Kosten deutlich gestiegen sind, wäre es "ein Traum", wenn ich einen (Groß-)Teil der bisherigen Kosten von der Architektin zurückfordern und mit einem neuen Architekten eine neue Baugenehmigung beantragen könnte.