Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Abseits von den vertraglichen Regelungen besteht schon eine Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, denn es liegt in der Tat eine planerische Fehlleistung und damit Schlechtleistung vor, die hier zu Gewährleistungsansprüchen führt. Im Einzelnen:
Vor diesem Hintergrund wäre es richtig, eine Nacherfüllung zu verlangen, also eine Nachbesserung oder eine Neuherstellung, wobei dieses bei einem Werkvertrag wie hier (so sehe ich es im Rahmen einer ersten Einschätzung) von der Bauplanerin zu wählen ist.
Urteile dazu gibt es sehr viele, aber es fällt mir schwer, kurzfristig hier ein passendes herauszusuchen, das braucht schon mehr Zeit, über diese Erstberatung hinaus.
Ein Mitverschulden von Ihnen sehe ich jedenfalls nicht ohne weiteres.
Denn es ist Sache der Planerin dafür zu sorgen, ein mangelfreies Werk zu erstellen, liegt also in ihrer Verantwortung und nicht bei Ihnen. Das würde ich ihr auch so schriftlich vermitteln und anwaltliche Schritte ankündigen, sollte sich in absehbarer Zeit, binnen also der nächsten drei Wochen keine Lösung abzeichnen. Die Frist von drei Wochen würde ich auch schriftlich ihr setzen.
Gut, um letztlich mehr sagen zu können, müsste man sich den Vertrag wie auch die Vertragsunterlagen konkret und näher ansehen, aber der Sachverhalt bietet schon genug Anhaltspunkte für meine oben genannte Einschätzung.
Leider kann es erfahrungsgemäß durchaus sein, dass Sie ohne Anwalt oder Anwältin da nicht weiter kommen, aber das bleibt letztlich erst einmal abzuwarten.
Wenn Sie allein nicht weiterkommen und eine letzte Frist fruchtlos verstreichen sollte, haben Sie aber die Möglichkeit die Anwaltskosten als Verzugsschadensersatz ebenfalls geltend zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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