Badsanierer insolvent / Bad unvollständig
vom 4.3.2023
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Auch machte er deutlich, dass bereits gelieferte Waren (Fliesen, Badmöbel, etc.) ggf. noch dem Eigentum des Lieferanten unterliegen so sie denn noch nicht verbaut wurden. Meine konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt sind nun: - Was würden Sie uns nun generell raten um den Schaden auf unserer Seite so gering wie möglich zu halten und eine zügige Fertigstellung zu erreichen (da wir ja kein nutzbares Badezimmer mehr haben und nicht mal mehr unsere Waschmaschine nutzen können)?