Wir haben ein im Jahr 1980 gebautes altes Haus, wegen einem Wasserschaden im Keller muss alte Fliesen entfernt werden und neue Fliesen drauf verlegen, in der Bautechnik haben wir gar kein Wissen, deshalb haben wir einfach einen Schaden Management Firma machen gelassen. ... Dieser Handwerker hat für andere Probleme früher mehrmals gesagt, dass Schaden – Behebung mit Erstattung von Versicherung nur dafür zuständig ist, ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, kann der Handwerker sagen, dass ursprüngliche Stand keine Abdichtung da war, deshalb ist er nicht verpflichtet es zu machen?