Mangel Gemeinschaftseigentum vergemeinschaftet, Zahlung Schlussrate
vom 6.2.2023
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Die technische Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen und somit die Abnahme des Gemeinschaftseigentums habe ich schriftlich gegenüber dem Bauträger bestätigt. ... Entsprechend der Entscheidung der Eigentümer wird der Bauträger zur Beseitigung der Mängel aufgefordert und/oder es wird mit dem Bauträger über einen finanziellen Ausgleich (Vergleich) verhandelt und die WEG veranlasst die Beseitigung der Mängel. ... Fall B: Gehen wir davon aus, dass der Bauträger die Mängel nicht selber beseitigt und es gibt einen Vergleich mit dem Bauträger über einen finanziellen Ausgleich und die WEG veranlasst die Beseitigung der Mängel: --> muss ich mich dann an den Kosten zur Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum beteiligen, obwohl ich das Gemeinschaftseigentum abgenommen habe?