Hallo / Guten Tag Naiv,Unwissend und Desilusioniert erwarb ich letztes Jahr eine als Hof -und Gebäudefläche beschriebene "Imobilie" im Außenbereich der Stadt Herne (NRW).Das Grundstück ist über einen Privatweg zu erreichen,dessen Fläche anteilig 3 versch Eigentümern zu zuordnen ist.Der Notariell beglaubigte Kaufvertrag beinhaltet ein Wegerechtsurteil bzw wie man mir nun sagte handele es sie hierbei um einen Vergleich - aus dem Jahr 1935.Das sich auf dem Grundstück befindene einstöckige Gebäude wurde nach dem Krieg errichtet und diente als Stallungen.Seither erfuhr dieser Bau offensichtlich diverse Ausbauzustände,ich übernahm das Gebäude in Form einer "Party-Höhle" mit Anschluß an die öffentliche Kanalisation und mit einer Strom/Wasserversorgung,die von einem ca 30m entfehrnten Wohnhaus abgezweigt wurde.Dieses Wohnhaus (ebenfalls Außenbereich)wurde seit dem Krieg,bis vor ca 1 jahr von einer alten Dame bewohnt,die dann leider verstarb.Dieses Wohnhaus wurde an die Tochter vererbt,die nun seit dem dort wohnt. Genießt die Erbin mit dem Bezug des Hauses das "Gewohnheitsrecht" der Mutter > einer nicht privilegierten Außenbereichsnutzung ? ... rein intuitiv halte ich das für irreal,ebendso irreal befinde ich,daß das Haus meiner Nachbarin wegen Gewohnheitsrecht für die Feuerwehr nicht zwingend erreichbar sein muß,ist der baubehördliche Ermessensspielraum wirklich so groß,daß man diesen ab und an nicht nachvollziehen kann - wie halt zB in diesem Fall?