Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mein Grundstücksnachbar hat eine Baugenehmigung für einen voluminösen Anbau an sein Reihenendhaus erhalten. ... Dazu nun zwei Fragenkomplexe: Baurechtliche Fragen: Trifft es zu, dass durch die Abweichung von der Baugenehmigung diese Genehmigung, obwohl "begünstigender Verwaltungsakt", „keine Wirkung mehr hat", wie in einem anderen Fall von einem Kollegen von Ihnen dargestellt (www.frag-einen-anwalt.de, „Baustopp wegen Überschreitung der Baugrenze, Baugenehmigung nach 57 HBO", 15.12.2013, 19:11). ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile">§ 34 Abs. 1 BauGB</a>, wg. fehlender Einpassung ins Ortsbild, erdrückender Wirkung, Zerstörung des Gebietscharakters, Auswirkungen bei Belichtung, Besonnung und Belüftung, Wertminderung der eigenen Immobilie)?