Immobilienkauf und Löschung der eingetragenen(Grund)schuld.
vom 16.1.2024
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Den Vertrag habe ich erhalten, aber er klingt für mich ganz unverständlich. ... Hier ist den Vertrag: erschienen heute 1) Herr xxx, geboren am xxx, wohnhaft xxx - nachfolgend auch „Verkäufer" genannt -, 2) Frau yyy, geboren am …, wohnhaft xxxx nachfolgend auch „Käuferin" genannt -. ... Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung.