Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Im Hinblick auf den erheblichen Streitwert und den Minimaleinsatz erlaube ich mir ein paar knappe Hinweise zu geben.
Zunächst kommt es auf den genauen Inhalt der notariellen Urkunde an (Verzugsregelung?, Vollstreckbarkeit?).
Nach Ihrer Schilderung befindet sich der Verkäufer im Verzug. Damit können Sie entstanden Schäden geltend machen. Die können Sie jetzt bereits dem Grunde nach anmelden.
Ist der Verkäufer noch Besitzer der Grundstücks (nicht Eigentümer!) – dies kann hier nicht abschließend beurteilt werden – werden Sie eine Räumungsklage ansträngen müssen, wenn nicht geräumt übergeben wird.
Ansonsten setzten Sie ein Frist und kündigen Sie an, die Beseitigungsarbeiten selbst durchzuführen und die Kosten ersetzt zu verlangen.
Zur genauen Prüfung müssen Sie die Verträge auf jeden Fall einem Anwalt vorlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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