Zinsanspruch , §364BGB
vom 13.2.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich war Mitgesellschafter einer Grundstücksgesellschaft GbR und habe meinen Gesellschaftsanteil gekündigt. ... Mit der Annahme der anderen Leistung ( Forderung gegen die Käufer ) ist das zwischen uns bestehende Schuldverhältnis erloschen gemäß § 364 BGB. Dadurch dass der Käufer von Vertrag 2 in Zahlungsverzug geraten ist , mußte er Verzugszinsen bezahlen und hat mir diese anteilig bezahlt .