Mieter baut an Gaststätte an ohne Baugenehmigung
vom 22.4.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Auch hat der Mieter vorab keine schriftliche Zustimmung meinerseits, wie im Mietvertrag vereinbart, eingeholt. ... Erforderliche Genehmigungen sind auf Kosten des Mieters einzuholen. Die durch die baulichen Veränderungen entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen.