Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Zunächst sind bei ihrer Angelegenheit die ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen.
Wenn der Vertrag die Bedingungen für die Pferdebox und die damit verbundenen Leistungen definiert, und keine Änderungen vereinbart wurden, kann der Vermieter die Vertragskonditionen nicht einseitig ändern.
Dies bedeutet: Wenn der Vertrag keine Erhöhung der Miete vorgesehen hat, kann der Vermieter die Miete nur mit ihrer Zustimmung erhöhen.
Weiterhin kann er auch zusätzliche Leistungen wie z.B. Heu nur berechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war.
Eine ausdrückliche Zustimmung zur Vertragsänderung lag offensichtlich nicht vor, Sie haben anscheinend im Gegenteil klar gemacht, daß die derzeitigen Bedingungen für die Einstellung unakzeptabel sind und Sie das Pferd nicht mehr dort einstellen wollen.
Wenn Sie daher bzgl. der Heuversorgung und der erhöhten Miete nicht zugestimmt haben, dann hat der Vermieter auch keinen Anspruch auf die erhöhte Miete bzw. die Erstattung der Kosten für das Heu.
Im Hinblick auf die (bisher vereinbarte) Miete für Januar sind vermutlich die näheren Umstände entscheidend.
Wenn Sie die entsprechende Kündigungsfrist verpasst haben („Leider zwei Tage nach der vertraglich geregelten Kündigungsfrist.") wären Sie grundsätzlich noch verpflichtet die Miete für Januar zu bezahlen.
Hier würde lediglich die Möglichkeit bestehen diese Mietforderung abzulehnen, wenn der Mietvertrag bereits vorzeitig durch einen Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche Kündigung beendet wurde.
Für beide Umstände wäre Sie – im Falle eines Rechtsstreits – beweispflichtig.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche Kündigung nachweisen können (z.B. weil der Vermieter sich mit ihrem Auszug zum 14.12. einverstanden erklärt und keinen Widerspruch erhoben hat) dann können Sie auch die Mietzahlungen für Januar ablehnen.
Ansonsten sollten Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten um eine einvernehmliche Lösung zu finden, wie z.B. die Herabsetzung der Miete wegen der vorzeitigen Beendigung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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