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Sonderkündigungsrecht Pensionsstall

12. Januar 2025 13:18 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo,
Ich habe bis vor kurzem in einem Pensionsstall gestanden, der laut Vertrag ausschließlich die Pferdebox vermietet ohne Leistungen. Somit reine Vermietung und kein Gewerbe, da keine Dienstleistung angeboten wurde. Heu und Stroh wurden nach Verbrauch separat abgerechnet. Leistungen, wie rausstellen, misten etc. Wurden von anderen Einstallern gegen Bezahlung angeboten.
Im Sommer standen wir dann 24/7 auf den Wiesen und haben nur weiterhin die Leerbox bezahlt.
Zum Winter hin kam dann die Frage, ob wir auch im
Winter auf den Wiesen bleiben möchten, da die Zusatzleistungen am Stall nicht mehr angeboten werden könnten, auf die ich als Berufstätige jedoch angewiesen wäre.
Dem stimmte ich unter den mündlich besprochenen Punkten zu. Er baute uns einen viel zu kleinen, an den Seitenwänden schimmeligen Unterstand, ohne Einstreu und eine Heuraufe, in der das Heu bei Regen nass wurde. Die Heuballen, die er uns brachte, waren alle an mindestens einer Stelle verunreinigt, oder schimmelten. Dieser Zustand wurde bereits am Stall von mir mehrfach beanstandet, jedoch wurde das Heu nie ausgetauscht.
Auf der Wiese hatten wir keinen Strom, kein fließend Wasser, da dieses im Winter abgestellt wurde und keine Möglichkeit bei Regen trocken mit dem Pferd zu stehen für Hufschmied oder Tierarztbesuche.
Der Stall war 15 minuten zu Fuß durchs Dorf entfernt. Was im
Winter im Dunkeln je nach Wetter nicht ungefährlich war zu gehen.
Die Wiese war bis auf eine Litze nur mit Stacheldraht eingezäunt, wo mein Pferd sich zweimal verletzt hat bei der Suche nach Futter. Niemand kontrollierte dort regelmäßig die Pferde, wenn man mal nicht kommen konnte.
Am 01.12. verkündete er mir mündlich, dass er gerne 25€ mehr hätte. Wenn ich es für Dezember nicht mehr schaffen würde, dann ab dem 01.01. es gab jedoch bis dahin nie eine Anpassung des bestehenden Vertrages, der ja noch über eine Pferdebox lautete, statt auf einen Offenstallplatz.
Ich habe dann gesagt, dass ich über die Erhöhung nachdenke.
Als mein Pferd sich dann erneut schwer im Stacheldraht verletzte teilte ich ihm mit, dass ich zum 14.12. ausziehe. Leider zwei Tage nach der vertraglich geregelten Kündigungsfrist. Ich habe ihm für den ganzen Dezember die Miete bezahlt und pauschal einen Betrag anhand gängiger Marktpreise für das verbrauchte Heu, da er mir auf Nachfrage leider keine Abrechnung vorgelegt hatte bis zu meinem Auszug.
Nun hat er mir eine Rechnung geschickt über Heu (ohne Berechnung, wie sich der Betrag ergibt) und den erhöhten Mietpreis für Januar.

Ist das zulässig? Denn aufgrund der Zustände war es für mich nicht tragbar mein Pferd länger dort zu lassen auch im Hinblick auf Silvester und die marode, nicht Pferdegesichtes Einzäunung der Wiese ohne Strom. Ich hatte wirklich berechtigte Angst um die Gesundheit meines Pferdes.
Ich habe auch alle Missstände fotografisch dokumentiert, um es im Zweifel nachweisen zu können.
Muss ich diese Rechnung unter diesen Zuständen wirklich noch zahlen?

12. Januar 2025 | 15:18

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:



Zunächst sind bei ihrer Angelegenheit die ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen.

Wenn der Vertrag die Bedingungen für die Pferdebox und die damit verbundenen Leistungen definiert, und keine Änderungen vereinbart wurden, kann der Vermieter die Vertragskonditionen nicht einseitig ändern.


Dies bedeutet: Wenn der Vertrag keine Erhöhung der Miete vorgesehen hat, kann der Vermieter die Miete nur mit ihrer Zustimmung erhöhen.


Weiterhin kann er auch zusätzliche Leistungen wie z.B. Heu nur berechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war.


Eine ausdrückliche Zustimmung zur Vertragsänderung lag offensichtlich nicht vor, Sie haben anscheinend im Gegenteil klar gemacht, daß die derzeitigen Bedingungen für die Einstellung unakzeptabel sind und Sie das Pferd nicht mehr dort einstellen wollen.


Wenn Sie daher bzgl. der Heuversorgung und der erhöhten Miete nicht zugestimmt haben, dann hat der Vermieter auch keinen Anspruch auf die erhöhte Miete bzw. die Erstattung der Kosten für das Heu.


Im Hinblick auf die (bisher vereinbarte) Miete für Januar sind vermutlich die näheren Umstände entscheidend.

Wenn Sie die entsprechende Kündigungsfrist verpasst haben („Leider zwei Tage nach der vertraglich geregelten Kündigungsfrist.") wären Sie grundsätzlich noch verpflichtet die Miete für Januar zu bezahlen.


Hier würde lediglich die Möglichkeit bestehen diese Mietforderung abzulehnen, wenn der Mietvertrag bereits vorzeitig durch einen Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche Kündigung beendet wurde.

Für beide Umstände wäre Sie – im Falle eines Rechtsstreits – beweispflichtig.

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag oder eine außerordentliche Kündigung nachweisen können (z.B. weil der Vermieter sich mit ihrem Auszug zum 14.12. einverstanden erklärt und keinen Widerspruch erhoben hat) dann können Sie auch die Mietzahlungen für Januar ablehnen.

Ansonsten sollten Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten um eine einvernehmliche Lösung zu finden, wie z.B. die Herabsetzung der Miete wegen der vorzeitigen Beendigung.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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