Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Aufgrund des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts habe ich leider keine guten Nachrichten für Sie:
Sofern Sie den Mietvertrag unterzeichnen und somit das Mietverhältnis zum Abschluss bringen, werden Sie verpflichtet sein, die Maklercourtage zu bezahlen.
Entscheidend ist hier, dass das Mietverhältnis zustande kommt, nachdem der Makler eingeschaltet worden ist. Ferner ergibt sich aus den Bedingungen des Maklerbüros, dass Sie durch eine weitere Objektsverfolgung gegenüber dem Makler sich damit einverstanden zeigen, im Falle des Mietvertragsabschlusses die Provision zu zahlen. Hier haben Sie sich an den Makler gewandt und diesem gegenüber weiteres Interesse an dem Objekt bekunden. Die Tatsache, dass Sie vorher direkten Kontakt zu dem Eigentümer aufnehmen wollten und diesem auf den Anrufbeantworter gesprochen hatten, ist irrelevant.
Hintergrund dieser Situation ist folgender: Sollten Sie sich nicht damit einverstanden zeigen, den Makler zu bezahlen, so wäre der Eigentümer verpflichtet, die Kosten für den Makler zu tragen. Diese Konstellation wird der Eigentümer vermutlich nicht zulassen wollen. Es wird somit wohl nicht zu einem Mietvertrag kommen, in welchem Sie nicht dazu verpflichtet wären, die Maklerprovision zu tragen, denn der Eigentümer wird ja vermutlich versuchen, Mieter zu finden, die sich mit den Bedingungen des Maklers einverstanden erklären und somit auch die Provision zahlen.
Nach alledem wären Sie somit im Falle des Abschlusses des Mietvertrags, die Maklercourtage zu zahlen.
Selbstredend können Sie versuchen, mit dem Makler zu verhandeln. Sie können auch versuchen, mit dem Eigentümer zu verhandeln. Möglicherweise ist dieser ja doch dazu bereit, einen Teil der Courtage zu übernehmen. Einen Rechtsanspruch hierauf haben Sie aber nicht. Ihre Verhandlungsposition hängt natürlich davon ab, wie begehrt das Objekt ist. Sollte der Vermieter aufgrund irgendwelcher Umstände wissen, dass es vermutlich schwierig werden wird, Mieter für das Objekt zu finden, wird er vermutlich eher bereit sein, Ihnen entgegenzukommen.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sollten hier wesentliche Informationen hinzugefügt oder weggelassen worden sein, kann die rechtliche Beurteilung auch völlig anders aussehen.
Ich bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Diese Antwort ist vom 29.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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