Kita Kündigung vor Betreuungsbeginn
vom 28.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Hallo, wir haben unseren Sohn im Dezember 2024 für eine Kita angemeldet, der Betreuungsstart sollte der 1.9.2025 sein. ... Wir haben den Vertrag also nun fristgerecht zum 31.08.2025 gekündigt. Die Kita besteht nun darauf, dass eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt unwirksam ist und die erste Betreuungsrate gezahlt werden muss, da der Vertrag erst zum 30.09.2025 endet.