Sehr geehrte Rechtsanwälte, uns wurden Ende September nach einem Beschluss durch das Jugendamt die Kinder entzogen, diese befinden sich nun in Einrichtungen des Jugendamtes, nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet hatten, waren wir über die Hilflosigkeit unseres Anwalts bei der Anhörung entsetzt, dieser hatte ausreichend Informationen über Fehler im Verlauf des Verfahrens beim Jugendamt vorliegen und hat diese nicht genutzt. Wir haben jetzt über eine Beratungsstelle einen Gutachter eingeschaltet der uns Bestätigt hat das die Kinder nie hätten in Obhut genommen werden dürfen und zurzeit sogar eine sekundäre Kindeswohlgefährdung Vorliegt, und der Rechtsanwalt dies aufgrund "fehlender Kenntnisse" die Maßnahmen nicht einmal die in Frage gestellt hat. Nun liegt uns eine Stellungnahme es anerkannten Sachverständigen vor und es Passiert immer noch nichts, da wir über einen Beratungsschein das Verfahren führen wurde uns vom Anwalt mitgeteilt das sollten wir Ihm das Mandat entziehen würden wir die Kosten selber tragen müssen, was wir aber nicht könnten.