Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Haftungsanspruch gegen den Rechtsanwalt leitet sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Mandat ab. Der Anwaltsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB
. Eine Haftung kann wegen Schlechtleistung im Sinne des § 280 BGB
in Betracht kommen. Voraussetzung der Schadensersatzpflicht ist eine auf der anwaltlichen Tätigkeit beruhende Pflichtverletzung.
Zu den Pflichten des Rechtsanwalts gehören:
• Mandatsabelehrung
• Sachverhaltsaufklärung
• Rechtsprüfung (Gesetz, Rechtsprechung und Literatur)
• Rechtsberatung
• Sicherster Weg
Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt, könnte hier eine Pflichtverletzung im Rahmen der Rechtsprüfung vorliegen. Nachdem der Anwalt den Sachverhalt geklärt hat, muss er zunächst eine Prüfung anhand des Gesetzes durchführen. Der Anwalt muss die gesetzlichen Grundlagen (beispielsweise Verjährungsfristen) in jedem Fall auffinden und prüfen.
Hinweis: Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei um eine sehr selten zur Anwendung kommende Vorschriften handelt (vgl. BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05
.)
Erhebt ein Rechtsanwalt eine aussichtslose Klage, ohne seinen Mandanten über die damit verbundenen Risiken zu belehren, und kommt es zur Abweisung der Klage, so kann dem Mandant ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt zustehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2013 – I 9 U 147/12
).
Zu ersetzen ist der durch die Pflichtverletzung entstandene Schaden. Dieser beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich, der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne die Pflichtverletzung des Anwalts bestünde (vgl. BGH, 28.06.1990 – IX ZR 209/89
).
Als Schadensposition kämen hier die Prozesskosten in Betracht, sodass eine Schadensersatzklage gegen den Anwalt Aussicht auf Erfolg hätte.
Bitte beachten Sie, dass die Auskunft hier nur anhand der von Ihnen mitgeteilten Information erfolgt und somit nicht die anwaltliche Beratung ersetzten kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen