Steuerrecht - Strafverfahren - Einigung
vom 19.8.2024
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Was bedeuten würde : Alleine an Umsatzsteuer wären ungefähr 120.000 € fällig ! ... Das Problem ist : Der Zeitraum liegt zum Teil bereits 12 Jahre zurück. ... Der Gewinn war pro Stück sehr klein, nur durch eine große Menge konnte man überhaupt davon leben.Es gab je Tag ungefähr 50 Kunden = 50 Sendungen, die in den Versand gingen.