Habe ich aufgrund dieses Briefes Säumniszuschläge zu erwarten oder die Straftat einer Steuerhinterziehung begangen ? Zu der Vorgeschichte sei erwähnt, dass ich 2011 das Gewerbe als Kleinunternehmer gegründet habe und aufgrund persönlicher Schicksalsschläge die Einkommenssteuererklärungen 2011 und 2012, sowie die Umsatzsteuererklärung 2012 verspätet abgegeben habe und von der Steuerfahndung nachträglich aufgrund dieser Versäumnisse der Steuerhinterziehung bezichtigt wurde/werde. ... Im Bezug auf meine oben formulierte Frage, bzgl. begangener Steuerhinterziehung ( bei der Umsatzsteuervoranmeldung 2013-2014) , würde ich außerdem gerne wissen, ob es einen Weg gibt, von Versäumniszuschlägen und anderen Kosten abzusehen.