Absetzbarkeit von Renovierungskosten für geerbte Immobilie bei geplanter Vermietung
vom 3.10.2024
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich die Sanierungskosten für das Jahr 2023 (und auch 2024) in meiner Steuererklärung zum Jahr 2023 am Besten angeben soll. ... Andererseits würde ich die Sanierungskosten in der Steuererklärung lieber als Sanierungskosten für eine noch zu vermietende Immobilie angeben (Werbungskosten). Es liegen mir jedoch (noch) keine Nachweise für Vermietung vor, da der Beginn der Vermietung erst im Jahr 2025 erfolgt.