Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es genügt die Glaubhaftmachung von Ausgaben, die man steuerlich geltend macht. Da Sie Werbungskosten im Rahmen von VuV gehabt haben (durch Anschaffungen im Baumarkt), können Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben, unabhängig von einem Namenszusatz oder anderen Bestätigungen. Hilfreich für die Belegsortierung ist ein Vermerk auf der Quittung, für welches Objekt und ggf. in welchem Zusammenhang die Anschaffung getätigt wurde. Da Sie die Steuererklärung mittels ELSTER einreichen, müssen Sie dem Finanzamt Nachweise nur vorlegen, wenn Sie von Ihrer Veranlagungsstelle dazu aufgefordert werden.
Ist noch etwas unklar geblieben, fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin
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