Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Eine 1-Mann-GmbH (Mantelgesellschaft ohne Aktivität und Werte, Stammkapital bereits aufgebraucht, keine Überschuldung) findet einen Investor, der bereit ist, für eine gemeinsame neue Unternehmung in die Gesellschaft eine Einlage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB von 70.000 € zu tätigen (also in das Eigenkapital, kein Darlehen, keine Kapitalerhöhung) und dafür 50% der GmbH-Anteile erhalten soll. ... Frage: Muss der andere Gesellschafter aufgrund der Einlage des Investors, die ja unverzüglich zu einer Erhöhung des Wertes der GmbH führt, irgendwelche Steuern wie die Schenkungssteuer zahlen, sobald das Eigenkapital an die Gesellschaft gezahlt wurde? ... Um die Kapitaldecke einer GmbH zu verbessern, ist die Durchführung einer formellen Kaptialerhöhung regelmäßig nicht erforderlich, da die Gesellschafter ebenso zusätzliche Einlage in der Form von Sacheinlagen in die Kapitalrücklage der GmbH nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB leisten können.