Hintergrund Bescheide: Einkommenssteuerbescheid 2014 Änderungs- Nullbescheid, nicht rechtskräftig, nach 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig Einkommenssteuerbescheid 2015 Änderungs- Nullbescheid, nicht rechtskräftig, nach 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig, Der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben Bei beiden Bescheiden gab es keine Einspruchsentscheidung, den Bescheiden wurde zuvor widersprochen Entscheidung 16.05.2018 - XI R 50/17 Nicht einschlägig. ... Andere Bescheide, anderer Sachverhalt und rechtskräftige Einspruchsentscheidungen... ... Dies spreche dafür, immer im Verlustentstehungsjahr über die Höhe des entstandenen Verlusts zu entscheiden, unabhängig davon, ob nach Verrechnung im Entstehungsjahr und Rücktrag noch ein vorzutragender und festzustellender Verlustteil verbleibe.