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13. August 2025 00:11 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Einen in Deutschland.
Einen in Österreich.

Steuerlich in Österreich (Aufenthaltstitel in A) und dort auch berufstätig.

Aktienanlagen /-Investitionen auf einer deutschen Internetbank. Steuer (der Dividenden, Soli, etc.) wird derzeit in Deutschland einbehalten.

Eine Zusammenlegung der Steuern nach Österreich wird nicht durchgeführt.

Ist das zulässig oder muss da was geändert werden?

Danke und Gruß

13. August 2025 | 07:57

Antwort

von


(106)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Kurzantwort zuerst: Das ist so nicht ideal — wenn Sie steuerlich in Österreich ansässig sind, darf Deutschland für Dividenden nur die im DBA geregelte Quellensteuer einbehalten (typisch: max. 15 %). Wenn Ihre deutsche Bank weiterhin die volle deutsche Kapitalertragsteuer (25 % + Solidaritätszuschlag) einbehält, können Sie das zu viel gezahlte Steuer­geld zurückholen oder die Quellensteuer beim Entstehen reduzieren lassen — bzw. die deutsche Belastung in Österreich anrechnen lassen.

Was genau passiert und was Sie tun können

1. Was Deutschland standardmäßig einbehält
Deutsche Kreditinstitute führen bei Dividendenausschüttungen grundsätzlich die Kapitalertragsteuer (25 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag ab (insgesamt ca. 26,375 %). Das erfolgt oft automatisch auch bei Auslands-Depots.


2. Was das Doppelbesteuerungsabkommen (Ö ↔ D) sagt
Nach dem DBA darf Deutschland bei Dividenden an in Österreich ansässige Personen in der Regel nur bis zu 15 % Quellensteuer einbehalten (Abweichungen nur in Sonderfällen). Das heißt: ein Einbehalt von 25 % ist aus DBA-Sicht zu hoch.


3. Wege zur Korrektur / Erstattung in Deutschland
a) Relief at source / Freistellung: Sie bzw. Ihre Bank können beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Verfahren zur Ermäßigung/Freistellung einleiten — dafür braucht die deutsche Stelle i.d.R. eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres österreichischen Finanzamts.
b) Erstattungsantrag: Wurde bereits zu viel einbehalten, können Sie eine Erstattung bei BZSt beantragen (Frist: i.d.R. 4 Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erträge zuflossen). Dabei können auch auf die Kapitalertragsteuer entfallender Solidaritätszuschlag erstattet werden.


4. Wie Österreich die ausländische Quellensteuer behandelt
Als österreichischer Steuerpflichtiger müssen Sie Dividenden in Österreich deklarieren. Österreich rechnet ausländische Quellensteuer an — dabei spielt das DBA und die österreichische Rechtslage: in der Praxis wird ausländische Quellensteuer oft bis max. 15 % angerechnet; wenn Ihre Dividenden über ein österreichisches Depot laufen, erledigt die österreichische Bank die Anrechnung/Verrechnung oft automatisch (bis zu den jeweiligen Grenzen). Bei einem deutschen Depot entfällt diese automatische Behandlung, deshalb sind ggf. Erstattungs-/Antragsverfahren in Deutschland nötig.



Praktische nächste Schritte (konkret)

1. Ansässigkeitsbescheinigung beim zuständigen österreichischen Finanzamt anfordern (wichtig für Banken / BZSt).


2. Mit Ihrer deutschen Bank Kontakt aufnehmen: mitteilen, dass Sie in Österreich steuerlich ansässig sind und verlangen, dass man das Freistellungs-/Reduktionsverfahren anstößt oder Ihnen sagt, welche Unterlagen die Bank benötigt.


3. Wenn bereits 25%+Soli einbehalten wurde: Erstattungsantrag beim BZSt stellen (Formulare/Verfahren auf BZSt-Webseite). Frist beachten (typ. 4 Jahre).


4. In Österreich in der Steuererklärung die Dividenden angeben und die in Deutschland einbehaltene Steuer zur Anrechnung geltend machen (ggf. mit Nachweis / Bescheid über Erstattung aus D).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ümit Yildirim, LL.M.
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht


ANTWORT VON

(106)

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28325 Bremen
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