Darf das Finanzamt trotz der Steuerfeinheit der Gesamteinkünfte in diesem Jahr die Dividendenzahlungen mit dem Verlustvortrag verrechnen und damit den Verlustvortrag für die folgenden Jahre vermindern? In welcher Reihenfolge muss das Finanzamt die Freibeträge/Abzüge für die Dividendenzahlungen bei der Berechnung des Gesamteinkommens berücksichtigen: Sparerfreibetrag Euro 1.000,0 Steuerfrei, weil Gesamteinkommen unter Euro 9.000,0, damit unterhalb des Grundfreibetrages Verlustvortrag Anrechenbare im Ausland erhobene Quellensteuer (wird in der Steuererklärung auch als solche deklariert) Ist diese Reihenfolge gesetzlich oder durch Finanzamt-Richtlinien festgelegt, damit ich den eventuellen Einspruch juristisch begründen kann? Ist das Finanzamt in diesem Falle verpflichtet, eine Günstigerprüfung durchführen und damit den Verlustvortrag nicht zu berücksichtigen/ mildern?