aus einer früheren selbständigkeit gibt es steuerschätzungen der jahre 1993/94. zwecks verjährungsunterbrechung hat das finanzamt vormals rund alle 10 jahre forderungsaufstellungen übersandt. um klärung bemüht habe ich ende oktober 2021 einem persönlichen gespräch im zuständigen finanzamt zugestimmt, dort wurde die letzt-vermeindliche verjährungsunterbrechung mit einem schreiben vom 29.02.2016 an meine damalige auslandsadresse dokumentiert: das schreiben sei nicht zurückgekommen, mithin gelte es als zugestellt (es ware normale briefpost, kein einschreiben o. ä.). mir wurde nahegelegt, eine ratenzahlung zu vereinbaren und ich erbat mir ein paar tage bedenkzeit, da ich meine unterlagen nochmals prüfen wolle, da ich mir im grunde genommen sicher war, am 29.02.2016 nicht mehr unter der vom finanzamt verwendeten adresse gewohnt zu haben. mit schreiben vom 02.11.2021 habe ich dem finanzamt eine abmeldebescheinigung deren letzt-verwendeter adresse vorgelegt, datiert auf den 02.07.2012. ich habe meine angaben an eides statt versichert und einrede der verjährung erhoben. sehr untypisch für dieses finanzamt erfolgte darauf keinerlei reaktion. am 03.02.2022 habe ich an den vorgang erinnert und explizit gefragt, ob meine verjährungseinrede akzeptiert worden sei: auch darauf bis dato keinerlei reaktion. was bedeutet das nun für mich: möchte das finanzamt sich stillschweigend und zu meinen lasten noch ein 'hintertürchen' offenhalten? respektive: besteht nicht eine art dortiger mitwirkungspflicht auf mein vorbringen zu reagieren?