(kurzer Auszug aus dem Schreiben: bittet um Entschuldigung, er bereut die Tat, möchte den entstandenen Schaden + Schmerzensgeld in Höhe von ca. 500,00 EUR ersetzen, bittet um Rückmeldung). ... Gefahr laufe selber noch danach angeklagt zu werden zum Beispiel wegen Körperverletzung, da ich mich ja nun auch gewehrt habe und auch er einstecken musste, ich dann aber bei einer Gegenklage nichts mehr in der Hand habe da ich ja bereits Geld angenommen habe. ... Könnte ich hier selber noch weitere Schritte einleiten (Klage wegen Sachbeschädigung und/oder Schmerzensgeld), oder ist hier von abzuraten wegen der Schuldunfähigkeit des Täters?