Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Haarbruch durch Tapein Extensions

8. März 2022 23:18 |
Preis: 30,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Am 28.1.2022 habe ich mir Tape extensions einsetzen lassen. Nach knapp drei Wochen musste ich die Tapes entfernen, weil meine eigenen Haare unter der Last samt Wurzel raus gerissen sind. Mit Cocosöl und geduld konnte ich die Tapes problemlos ablösen. Ich hatte vorher bereits dünnes Haar. Aber was jetzt übrig ist, ist ein Grauen für jede Frau. Seit knapp zwei Wochen sperre ich mich jetzt schon zu Hause ein, aus Angst mit der aktuell fitzligen Frisur gesehen zu werden. Mich hat der ganze Spaß mit Vorbereitung wie strähnchen am Ansatz färben 500€ gekostet .
Was kann ich dagegen machen?
Die Inhaberin des Ladens hat eingesehen, dass es ein Fehler war. Hat aber im Vorfeld gesagt, dass es dem Haar nicht schaden würde.
Auf meine Konfrontation hin, hat sie gestanden, dass es sehr selten passieren kann.
Wie sieht es aus mit Recht auf Geld zurück bzw. auch Schadensersatz ?

Mit freundlichen Grüßen Jenny Kowald

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Der Vertrag mit der Friseurin ist ein Werkvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraphen 635 fortfolgende BGB.
Bei einem Werkvertrag so auch hier kann man grundsätzlich einen Sachmangel Geld machen, wenn das Werk, Hier also die Frisur mit den extensions mangelhaft ist. Dass ein Mangel vorliegt, ist hier ja bereits von der Friseurin eingeräumt und somit nicht streitig. Das Problem im Werkvertrag ist, dass Paragraph 640 BGB eine Abnahme des Werkes voraussetzt. Dies ist beim Friseur dann der Fall wenn man den Spiegel gezeigt bekommt und dann sagt, dass einem die Frisur so recht ist. Ich gehe davon aus dass das hier passiert ist, der Fehler ja aber erst danach eingetreten ist. In diesem Falle sieht das Gesetz vor, dass sie der Friseuren ein Recht zur Nachbesserung einräumen müssen. Dann kann man Schadenersatz aus Vertrag und auch Schmerzensgeld aus einer deliktischen Handlung (Körperverletzung) fordern. Ob eine Nachbesserung hier überhaupt möglich ist, Kommt jetzt hier auf den Einzelfall an. Möglicherweise ist durch den Haarbruch auch nichts mehr zu machen, dann können Sie so gleich Schadenersatz verlangen. Auch Ihr Geld müssen Sie dann zurück erstattet bekommen.

Ich empfehle daher, dass sie noch einmal Kontakt mit der Friseuren aufnehmen, gegebenenfalls zu besprechen ob eine Einigung möglich ist. Ansonsten sollten Sie schriftlich - ggf. mit Anwalt- weiter vorgehen. Erst recht gilt dies, falls die Friseuren einwenden sollte, Sie ausreichend aufgeklärt zu haben und keinen Fehler einzuräumen, bzw. auf ein entsprechendes Risiko bei einer solchen Behandlung zu verweisen. Im weiteren Streitfalle wäre dies dann nur über einen Gutachter und mit Gericht aufzuklären.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER