Unsere rechtlichen Überlegungen hierzu: Das Testament wurde im Jahr 2020 verfasst und damit bevor die Schenkung passierte. ... Auf diversen Webseiten habe ich gelesen, dass die Erben auch untereinander in einem Vertrag eigene Absprechen zum Ausgleich von vorherigen Schenkungen treffen können, so zum Beispiel hier: https://www.rosepartner.de/ausgleichsungspflicht-kinder-erben.html : "Praxistipp: Da die Ausgleichungspflichten rechtlich nicht zwingend sind, können sie von den erbenden Kindern durch einen Vertrag abgeändert, begründet oder auch ausgeschlossen werden." ... Kurz nach der Schenkung wurde ja Anfang 2023 das Bewertungsgesetz geändert und der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie war damals höher als die 120.000 €, die im Schenkungsvertrag stehen. 3.)