Berliner Testament - Bindungswirkung umgehen?
vom 27.7.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied, M.Jur. / Sankt Augustin
Abschließend haben die Eheleute eine Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen (sollte einer den Pflichtteil nach dem Tod des Erstversterbenden verlangen, wird dieser enterbt).